Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Der Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. ist Unterzeichner der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich nach dem vorgegebenen Format offen zu legen, welche Ziele er verfolgt, woher die Mittel stammen und wie sie verwendet werden.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.
Juliusstraße 41
12051 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
VR 5317 B, 22.6.1976
2. Satzung und Angaben zu den Zielen
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. wird beim Finanzamt für Körperschaften I in Berlin unter der Steuernummer 27/670/52809 geführt. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 27.12.2021 bestätigt, dass die Körperschaft satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung dient und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftssteuer sowie gemäß § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit ist. Der Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden (Spendenbescheinigungen) sowie Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge auszustellen.
4. Name und Funktion der Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
In den Beratungsstellen arbeiten 13 Berater*innen (Vollzeitäquivalent 11,6), in der Kinderwohngruppe acht Beschäftigte (Vollzeitäquivalent 7,1). Sie sind Psycholog*innen, Pädagog*innen oder Sozialarbeiter*innen mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzausbildungen und Zertifizierungen. Für Hauswirtschaft und Reinigung werden vier Personen (Vollzeitäquivalent 2,0) beschäftigt. Darüber hinaus werden zur Vertretung Honorarkräfte eingesetzt; in der Kinderwohngruppe unterstützen eine Person des Bundesfreiwilligendienstes sowie für den gesamten Verein eine Verwaltungsleitung mit 29,55 Wochenstunden.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Der Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. finanziert sich über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Ein Teil der Kosten, insbesondere die der Kinderwohngruppe und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, wird über Entgelte im Rahmen von Einzelabrechnungen mit den Berliner Bezirken abgerechnet. Darüber hinaus ist der Verein zur Deckung der anfallenden Kosten auf Eigenmittel angewiesen, die durch Bußgeldzuweisungen und Spenden erbracht werden.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Mittel des Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet (s. Satzung § 2 Vereinszweck). Im Rahmen der jährlichen Prüfung wird die zweckentsprechende Mittelverwendung regelmäßig geprüft.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG).
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Der Verein erhielt 2019 vom Land Berlin Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Höhe von 825.879 Euro (47,5 %) sowie Entgelte von Jugendämtern in Höhe von 725.565 Euro (41,8 %).